SPD unterstützen
Helfen Sie mit, die Menschen in Bad Ems von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu überzeugen. Engagieren Sie sich und spenden Sie für eine starke SPD! Wir wollen auch in Zukunft eine erfolgreiche Politik für die Bürgerinnen und Bürger gestalten. Dabei freuen wir uns über jede Unterstützung.
Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Überweisung
Überweisung von Ihrer Bank auf das SPD-Konto:
SPD Bad Ems
Nassauer Sparkasse
IBAN: DE96 5105 0015 0552 0177 81
BIC: NASSDE55xxx
Als Verwendungszweck geben Sie bitte an „Spende SPD“ und ergänzen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse für die Spendenquittung
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Wir danken schon jetzt für Ihre Unterstützung!
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die SPD bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 200 € kostet Sie dadurch im günstigsten Fall 100 € und bedeutet für die SPD bis zu 276 €,
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der SPD zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.